Jagd im Stromberg in den Medien
Wir freuen uns immer, wenn wir für unsere Internetpräsenz positive Rückmeldungen bekommen. Genauso schön ist es, wenn sich die Presse an uns als kompetenten Ansprechpartner für alle Themen rund um die Jagd wendet.
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Folge 20: Von der zum Betrieb eines Jagdreviers erforderlichen Technik, Logistik und Sozialkompetenz.
Wenn einer ein Revier betreut, dann kann er was erzählen. Und wenn einer mit dem Betreuen gar nicht mehr aufhört, dann erst recht. Im Gespräch mit Jochen Schumacher berichtet Stefan „Fex“ Ott vom Leben im Jagdrevier und dem damit verbundenen Spaß an Technik, Logistik und Kommunikation.
Themen: Wie man ein Revier aussucht; Wald- oder Feldrevier; Prophylaxe und Begleichung von Wildschaden; Begehungsscheine und Jagdgäste; Behörden; Abschusspläne; wie man mit der Bevölkerung umgeht; wildernde Hunde und Katzen; Müll im Jagdrevier; wie Jägerlatein entsteht; was man alles im Revier hat; Ver- und Entsorgung im Revier; Gesellschaftsjagden; Drohnen und Wildschaden; Haftpflicht- und Unfallversicherung; Jagdgenossenschaft; Wildbretvermarktung; Einbindung des Reviers ins lokale Leben; Kooperation mit anderen Naturschutzorganisationen; Jagdstrategie.
ist ein ergänzendes Informationsangebot zum Deutschen-Jagd-Lexikon.de und steht seit September 2013 zur Verfügung. Die Plattform dient der Veröffentlichung und Bereitstellung von Beiträgen rund um die Themen Jagd, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft.
Jagdrevier Großsachsenheim
Was treiben die Jäger eigentlich in ihren Revieren? Das fragen sich viele Nicht-Jäger. Und einige Seiten im Internet versuchen diese Frage offen und unvoreingenommen zu beantworten. Gelungen ist dies dem Jagdpächter Uli Wanderer und dem Jagdaufseher Stefan >Fex< Ott mit der Webseite „Jagdrevier Großsachsenheim“. Seit Herbst 2012 werden dort, in erfrischend lockerer Art das Revier und die damit verbundenen zwei- und vierbeinigen Akteure vorgestellt, die mit dem Revier verbundenen Arbeiten beschrieben und scheinbar ganz nebenbei alle Themen der Jagd aufgegriffen und erläutert.
Der Volksmund behauptet gerne, dass Liebe durch den Magen geht. Ohne Zweifel ist aber das Wildbret ein nicht zu unterschätzender „Sympathieträger“ für die Jagd. Auf der Webseite wird nicht nur darauf hingewiesen, das man in Sachsenheim Wildbret erwerben kann, es werden auch Rezepte und Hinweise für das Grillen von Wildbret angeboten. Und das in einer Form – in Bild und Schrift – das einem das Wasser im Munde zusammenläuft.
Der Jäger findet beim Stöbern in der Rubrik „Service“ viele hilfreiche Tipps und Anleitungen, die die Revierarbeiten erleichtern und wichtige Dokumente werden zum download angeboten.
Abgerundet wird das Angebot durch eine beinahe vollständige Linkliste der deutschsprachigen Internetseiten, die sich mit Jagdthemen und für Jäger interessantem Inhalt beschäftigen.
Die Fülle und die Aufarbeitung der angebotenen Informationen lassen mich immer wieder gerne auf der Seite „auf die Pirsch gehen“.
Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen – wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild – kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an. Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1931 ausgearbeitet und 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. Es schrieb unter anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschussplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor. Die Jagdwissenschaft erlebte in der Folgezeit einen deutlichen Aufschwung.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten. Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als Freizeitbeschäftigung erlaubt. Für sie gab es keinerlei Regeln und Vorschriften. Mit Maschinengewehren und Handgranaten wurden die Reviere leergeschossen, gleichzeitig führte die Lebensmittelknappheit in Deutschland zu starker Wilderei. Bereits 1946 wurden in der britischen Besatzungszone Jägervereinigungen zugelassen. Zudem trat der amerikanische Gouverneur Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den Ländern der amerikanischen Zone hob das Militärregierungsgesetz von 1948 das Reichsjagdgesetz auf. In den anderen Besatzungszonen wurde die Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.
Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen. Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz – als jagdrechtliches Rahmengesetz – in Kraft. Es kann nur Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften sind allein Sache der Länder.
In der DDR wurde 1953 das Jagdrecht vom Grundeigentum getrennt und in ein Volksjagdrecht überführt. Die Ausübung bekamen zunächst Jagdgesellschaften übertragen, die unentgeltlich Jagdflächen zur Verfügung erhielten. Die Mitglieder der Jagdgesellschaften entrichteten einen einheitlichen, geringen Mitgliedsbeitrag. Das erlegte Schalenwild war ablieferungspflichtig, die Wildbewirtschaftung erfolgte durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe.
Nach dem Fall der Mauer galten Übergangsregelungen, in der Folge wurden in den fünf neuen Ländern Landesjagdgesetze und weitere jagdrechtliche Vorschriften auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes erlassen. Heute wird Jagd nicht nur national, sondern auch international bestimmt. Immer mehr nimmt die Europäische Union auf die jagdrechtlichen und jagdpolitischen Geschicke Einfluß. Die Wahrnehmung der jagdlichen Interessen in der Europäischen Union und im Europarat liegt bei der FACE, dem Zusammenschluß der europäischen Jagdschutzverbände als Vertretung von rund 7 Millionen Jägern.
Heute wird die Jagd in Deutschland von privaten Jägern ausgeübt. Darüber hinaus wird das Jagdrecht in den Staats- und Landesforsten durch die Forstämter ausgeübt oder zum Teil ebenfalls weiterverpachtet. Das Jagdrecht ist fest mit dem Grundbesitz verknüpft.
Inhalte in Teilen aus www.jagd.bz und www.jagd-online.de