Wild und Hund-Sonderheft
Die Zeitschrift Wild und Hund hat die vierläufigen Helfer in ihre Spezialgebiete eingeteilt, außerdem werden ihre Eigenschaften kurz beschrieben. Das Sonderheft können Sie hier herunterladen.
Der Jagdgebrauchshundverband als Dach- und Spitzenorganisation für das Jagdgebrauchshundwesen seit 1899 hat sich die Aufgabe gestellt, alle Vereine fest zusammenzuschließen, die durch Prüfung, Zucht und belehrende Tätigkeit für die Beschaffung brauchbarer Jagdhunde sorgen und damit dem waidgerechten Jagen dienen wollen. Dem Jagdgebrauchshundverband gehören zur Zeit 319 Vereine und Verbände an, in denen ca. 180.000 jagdhundeführende Jäger organisiert sind.
Aufgaben und Ziele des Verbandes :
- Festsetzung gemeinsamer Prüfungsordnungen
- Erstellen von Richtlinien für das Heranbilden und Ernennen von Verbandsrichtern
- Führung des Deutschen Gebrauchshund-Stammbuches ( DGStB) als Leistungsstammbuch und Dokumentation der Verbandsarbeit
- Erarbeitung neuer jagdkynologischer Erkenntnisse zum Nutzen der Jagdgebrauchshundarbeit
- Vergabe von Auszeichnungen und Ehrengaben an verdiente Vereine, Züchter, sowie Führer von Jagdgebrauchshunden
- Pflege kultureller Belange der Jagdkynologie
Aus dem Landesjagdgesetz
Baden-Württemberg:
§ 21 Verwendung von Jagdhunden
Bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild sind brauchbare Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden. Für sonstige Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde bereitzuhalten und einzusetzen, wenn es nach den Umständen erforderlich ist.
Was bedeutet »brauchbarer Jagdhund«?
Brauchbar im Sinne des Gesetzes sind alle Jagdhunde, die eine Prüfung bestanden haben, die mindestens den Anforderungen der von der obersten Jagdbehörde genehmigten Richtlinie der anerkannten Landesjägerschaft über die jeweilige jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden entpricht.
Alle Länder erkennen auf Prüfungen der Mitgliedsvereine des JGHV erlangte Testate oder die in anderen Bundesländern abgelegten Brauchbarkeitsprüfungen im Grundsatz an.
In Baden-Württemberg kann auf den üblichen Brauchbarkeitsprüfungen die „volle jagdliche Brauchbarkeit am Wasser“ nicht erlangt werden, dieser Prüfungsteil muss von einem Verbandsverein des JGHV geprüft werden.
Was genau die Brauchbarkeitsprüfung in Baden-Württemberg beinhaltet, können Sie unter Brauchbarkeitsprüfung nachlesen.
Eine Aufstellung aller Abkürzungen aus dem Hundeprüfungswesen finden Sie in der JGHV-Tabelle.
Weitergehende Prüfungen sind unter anderem die Schweissprüfungen der Verbände, z.B. die Verbandsschweissprüfung.
Die Verbandsschweißprüfung (VSwP) ist eine Verbandsprüfung des JGHV. Sie ist in der Verbandsschweissprüfungsordnung (VSwPO) geregelt. Sie darf nur während der Jagdzeit auf Schalenwild durchgeführt werden. Um diese Prüfung zu bestehen, muss der Hund eine künstliche, im Tupf- oder Spritzverfahren hergestellte Rotfährte von 1000 m Länge mit 3 Haken und 2 Wundbetten, die entweder vor mehr als 20 Stunden oder vor mehr als 40 Stunden mit 250 ml Schweiß hergestellt worden ist, erfolgreich arbeiten. Die Fährte muss im Wald gelegt werden und durch wechselnden Bewuchs führen, 100 m durch Wiese oder Feld vom Anschuss an sind erlaubt. Die Fährte muss durch ein Gebiet gelegt werden, in dem es ausreichend Wildbesatz gibt, damit Verleitfährten vorhanden sind. Der zur Prüfung angemeldete Hund muss mindestens 24 Monate alt sein und einen Nachweis auf Schussfestigkeit und einen Nachweis lauten Jagens erbracht haben. Ein Hund, der für die 40-Stunden Fährte angemeldet wird, muss bereits eine 20-Stunden Fährte erfolgreich gemeistert haben.
Beurteilung:
SwI – sehr gut bestanden
SwII – gut bestanden
SwIII – genügend bestanden
Eine solche Prüfung ist u.a. die Voraussetzung, um mit dem Hund revierübergreifende Nachsuchen als bestätigter Nachsuchenführer machen zu können.