Wie funktioniert RobA?
Die Absprache ist eine Vereinbarung auf privater Ebene. Weder hierbei vereinbarte Zielvorgaben für die Abschussgestaltung noch sonstige Inhalte der Vereinbarung werden an die Jagdbehörde weitergeleitet. Lediglich die jährliche Streckenmeldung (für alle Wildarten) wird wie bisher am Ende eines jeden Jagdjahres bei der Unteren Jagdbehörde eingereicht.
Für die Form und die Inhalte der Absprache gibt es im Rahmen des Modellversuchs keine Vorgaben. Die Beteiligten haben entsprechend völlige Gestaltungsfreiheit.
Die Zusammenarbeit zwischen den Pächtern und Verpächtern sollte in einem kollegialen Verhältnis zweier gleichberechtigter Partner erfolgen.
Die Absprache kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Um eventuellen Streitfällen bei naturgemäß gegebener Vergesslichkeit vorzubeugen, wird jedoch die schriftliche Form empfohlen. Sie besteht im einfachsten Fall aus einer kurzen, von den Gesprächspartnern unterschriebenen Protokollnotiz.
Allgemein verfolgte Ziele sind:
- Realistischere Einschätzung des notwendigen und möglichen Abschusses unter Berücksichtigung verschiedener, zu gewichtender Gesichtspunkte (z.B. waldbauliche Ziele, Verhältnis Jagdaufwand und -ertrag, Pachtwert, gewünschter Wildbestand usw.).
- Förderung der Ehrlichkeit bei Angaben zum Abschussvollzug.
- Flexible Abschussgestaltung entsprechend aktueller Erfordernisse (z.B. zum Erreichen eines Verjüngungsziels in bezeichneten Abteilungen).
- Förderung des Dialogs zwischen den Beteiligten.
Es bleiben grundsätzlich alle erdenklichen Gestaltungsmöglichkeiten offen: Von der Festlegung eines Mindest- und/oder Maximalabschusses bis hin zum Verzicht auf zahlenmäßige Vorgaben zum Abschuss. Ebenso ist jederzeit die Nachsteuerung einer Absprache möglich, z.B. nach gemeinsamer Besichtigung von Problemflächen.
Ein Verpächter kann seinem Jagdpächter also wesentlich freieren Handlungsspielraum hinsichtlich der Abschussgestaltung lassen als bisher. Je größer der gewährte Handlungsspielraum für die Jagdausübungsberechtigten hierbei ist, desto eher wird es erforderlich, Ziele der Rehwildbewirtschaftung einschließlich der waldbaulichen Ziele für ein Revier genau zu konkretisieren. Zwei wesentliche gesetzliche Vorgaben bleiben in jedem Fall grundsätzlich bestehen:
Die Erhaltung eines an die Biotopverhältnisse angepassten Wildbestandes und die Wahrung der berechtigten Ansprüche der Land- und Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden.
Mit der Projektleitung ist die Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg beauftragt.
Die teilnehmenden Reviere werden in allen Fragen zur Verfahrensweise und bei eventuell auftretenden Problemen beraten. Als erster Ansprechpartner steht hierbei die Wildforschungsstelle zur Verfügung. Bei forstlichen Fragen steht die örtlich zuständige untere Forstbehörde zur Verfügung. Waldbegänge können bei strittigen Fragen organisiert werden. Vorgesehen ist darüber hinaus, in jedem Versuchsblock (Landkreis bzw. Hegering) nach Absprache Projektveranstaltung durchzuführen, die der Information, Beratung, Darstellung von Zwischenergebnissen und dem Erfahrungsaustausch dient.
Der behördliche Abschussplan wird ab dem 01.04.2016 abgeschafft. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen jährlich weitere Kreise auf freiwilliger Basis in den Modellversuch eingebunden werden. Die Vorbereitungsphase wird mit entsprechenden Schulungen und Informationsveranstaltungen durch die WFS begleitet.