Deutschland hat in Europa die strengsten Waffengesetze. Vom Kauf über die Aufbewahrung bis zur Nutzung von Waffen ist alles gesetzlich geregelt.

Wappen des Wildtierschutzes in Baden-Württemberg seit 2015

Katzen sind ihrer Natur als Beutegreifer entsprechend ständig auf der Jagd.

Hat Ihr Hund ein Reh gerissen, sollten Sie tunlichst vermeiden, ihm die Beute wegzunehmen. Oftmals sind die Hund nach der Hetze voller Adrenalin und verteidigen sie energisch.

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

Angeblich werden in Deutschland jedes Jahr 60.000 Hunde und 300.000 Katzen von Jägern erschossen – das jedenfalls behaupten Jagdgegner. Das würde ja bedeuten, dass bei uns jeden Tag über 150 Hunde erschossen werden würden – könnten Sie sich den Aufschrei vorstellen, wenn das tatsächlich so wäre? Für diese Zahlen gibt es keine einzige seriöse Quelle. Wir möchten hier energisch den Gerüchten um den Abschuss von Haustieren entgegen treten. Etliche Hundebesitzer kennen angeblich jemanden, dessen Hund direkt vor ihm erschossen wurde. Solche Fälle gibt es leider, aber sie sind zum Glück extrem selten.

Denn wissen Sie was mit einem Jäger passiert, der so etwas tun würde? Waffe weg, Jagdschein weg, Gerichtsverfahren – und zwar unter Garantie. Warum? Nun, wir haben in Deutschland – Gottlob! – sehr strenge Waffengesetze und sehr hohe Sicherheitsauflagen. Alles ist geregelt: Wo wir die Waffe aufbewahren (im abschließbaren Stahlschrank, getrennt von der Munition), wie wir die Waffe transportieren (im abschließbaren Futteral), und wozu man sie benutzt. Glauben Sie uns, es gibt Sicherheitsvorkehrungen „ohne Ende“. Und selbstverständlich ist auch geregelt, unter welchen Umständen geschossen werden darf – nämlich nur dann, wenn unter Garantie niemand verletzt oder gefährdet werden kann.

Was würde der Hundebesitzer, dessen Hund direkt vor ihm beschossen wird, denn tun? Ganz genau, einen Anruf bei der Polizei. Wenn dann die Beamten eintreffen, wird erstmal geklärt: Wer hat geschossen? Warum wurde geschossen? Ist er überhaupt „jagdschutzberechtigt“ (was genau das ist, erklären wir ein wenig weiter unten)? Dann werden Spuren gesichert und die Waffe beschlagnahmt. Selbstverständlich wird der Vorfall die Spitzenmeldung im täglichen Polizeibericht, und weil das Thema „Jäger schießt Hund tot!“ unglaublich öffentlichkeitswirksam ist, darf sich der Revierbesitzer auf eine Menge negativer Presse freuen.

Selbstverständlich geht der Fall vor Gericht, denn an einem „unangemessenen Einsatz einer Schusswaffe“ kann kein Staatsanwalt vorbei. Das Thema „Waffenbesitz in Privathand“ ist schließlich ein gewaltiger politischer Zankapfel. Und die Jägerschaft? Die wird ihn auch nicht verteidigen, denn heissspornige, verantwortungslose „Ballermänner“ sind wirklich das Letzte, was man in den eigenen Reihen sehen möchte. Lassen Sie uns die Sache also realistisch angehen.

Die Rechtslage

Im § 23 des Bundesjagdgesetzes wird vom so genannten „Jagdschutz“ gesprochen. Wörtlich heißt es:

„Der Jagdschutz umfasst nach näherer Bestimmung durch die Länder den Schutz des Wildes insbesondere vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen sowie die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.“

In Baden-Württemberg wurde im Zuge der Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes 2015 der Begriff Jagdschutz durch Wildtierschutz ersetzt, was auch wesentlich zutreffender ist.

Jäger sind also verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden und Katzen zu schützen. Dafür müssen sie, wenn sie keinen anderen Weg sehen, wildernde Haustiere auch erschießen – wenn sie in jeweiligen Revier „jagdschutzberechtigt“ sind. Und wer ist das? Der Revierpächter, der zuständige Förster, ein offizieller Jagdaufseher und auch die Polizei.

Doch was heißt „wildern“ jetzt eigentlich genau?

Das ist eine schwierige Frage, die von einem Jäger so und von einem später hinzugezogenen Richter ganz anders beurteilt werden kann. Grundsätzlich wird ein Unterschied zwischen Katzen und Hunden gemacht.

Fangen wir mit den Katzen an:

Britische Studien haben ergeben, dass die Vogelwelt Europas anders aussehen würde, wenn es keine Katzen gäbe. Katzen, so sagen Verhaltensforscher, gehen nicht spazieren und liegen auch nicht „nur so“ in der Sonne, sondern sind eigentlich immer auf der Jagd.

Sie jagen Mäuse und Vögel, räubern aber auch Nester und fallen über Jungtiere her (zum Beispiel Hasen, Entenkücken oder junge Fasanen). Der Gesetzgeber hat daher eine klare Definition gefunden: Eine Katze wildert, wenn sie 300 Meter vom „nächsten bewohnten Gebäude“ angetroffen wird (auch wenn sie dort nur auf der Wiese liegt).

Und nun zu den Hunden:

Hunde müssen auf frischer Tat ertappt werden: Ist er von zu Hause weggelaufen oder beim Spaziergang entwischt und läuft jetzt im Revier herum, dann ist das kein Wildern (auch wenn rechts und links die Rehe aus dem Wald springen). Hunde wildern laut Gesetzgeber erst, wenn sie einem Tier auf den Fersen sind und es reißen – und selbst dann darf ein Jäger sie nicht einfach erschiessen. Es könnte schließlich sein, dass sich der Hund „nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat“.

Und es gibt noch andere Einschränkungen: „Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunde sind vom Jagdschutz ausgenommen (dürfen juristisch gesehen trotz ihres Wilderns also gar nicht getötet werden), wenn sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem Führer zu seinem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes seiner Einwirkung entzogen haben“.

So, und nun steht der Jäger da, sieht wie ein Reh gehetzt wird, und überlegt: „Okay, der Hund wildert. Aber ist es ein normaler Haushund oder vielleicht ein ausgebildeter Blindenhund? Und wie lange ist er schon im Revier? Hat er sich vielleicht nur vorübergehend der Einwirkung seines Besitzers entzogen, sprich er ist er seit fünf Minuten unterwegs? Und wie erkenne ich einen Therapie-Hund und wie hoch ist der Schadensersatz?«

Wir möchten unser Wild schützen!

Bitte binden Sie ihrer frei laufenden Katze eine Glocke und ein Adress-Schild um. Dann haben die Vögel zumindest noch die Chance zu flüchten, und wir wissen, wohin wir Ihren Stubentiger bringen müssen. Natürlich werden wir Ihnen einen Vortrag halten, grundsätzlich aber machen wir Ihnen Ärger und nicht Ihrem Tier.

Das gleiche gilt für Hunde: Dass ein Hund wegläuft, kann jedem passieren, auch zwei oder drei Mal (es gibt solche „Spezialisten“). Unangenehm werden wir allerdings, wenn wir merken, dass sich der Hunde- oder Katzenbesitzer einfach nicht kümmern will und es ihm im Grunde egal ist, dass sein Hund wildert. Dann müssen wir Anzeige erstatten!

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