Die ASP kommt… und keiner geht hin?

Seit geraumer Zeit beschäftigt die Afrikanische Schweinepest – kurz ASP – auch die Jägerschaft. An den Stammtischen hört man hin und wieder den Satz: „Die ASP kommt auch ohne mich. Geht mich nichts an…“. Das ist zu kurz gedacht. Die Konsequenzen treffen den Jäger, der sich aus der Thematik rausgehalten hat genauso wie denjenigen, der sich mit all seinen Kräften engagiert hat.

Die Politik hat auf den oberen Ebenen – nach ihren Vorstellungen – alles (?) getan, um dem Problem etwas entgegenzusetzen – aber vor allem, um der Bevölkerung zu zeigen: Schaut her, wir tun was, und wenn das nicht klappt, wir sind nicht schuld.

Viele der Massnahmen betreffen dabei den Jäger vor Ort – er soll die Population reduzieren und hat dafür, nach Meinung der Verantwortlichen, alle notwendigen Instrumente in die Hand bekommen. Massnahmen wie Verwahrstellen, Sperrungen von Raststätten, mehrsprachige Beschilderungen an Rastplätzen, Bau von Zäunen und vieles andere liegen hingegen nicht in unserer Verantwortung.

Wie sieht es aber an vielen Orten aus? Gesetzesbeschlüsse und der Massnahmenplan benötigen eine viel zu lange Umsetzungszeit. Es kann doch nicht sein, dass ein Landratsamt den Beschluss eines Ministeriums zur Beauftragung mit Nachtsichttechnik erst noch monatelang durch seine hauseigenen Juristen prüfen lässt. Regularien zur Beauftragung, die einfach nur praxisfern sind und nach dem Prinzip „Wasch mich, ohne mich nass zu machen“, gestrickt worden sind. Warum können einmal beauftragte Jäger nicht in allen Revieren damit jagen, in denen es ebenfalls Beauftragungen gibt? Wollte ich meine beiden Reviernachbarn unterstützen, müsste ich noch zwei Beauftragungen beantragen! Das wäre ja so, wie wenn bei Drückjagden nur die Jäger des betreffenden Reviers dort jagen dürften. Montage der Technik ans Gewehr erst im Revier – was soll das denn bitte bringen? Den Schalldämpfer schraube ich doch auch zuhause schon drauf, ebenso wie das Zielfernrohr stets auf der Waffe montiert bleibt. Wo ist da der Unterschied? Auf dem Weg zur Jagd und zurück darf ich nach dem Gesetz die Waffe schließlich zugriffsbereit führen.

In meinem Landkreis wurden bereits 2017 Container für Verwahrstellen angeschafft – die im März 2019 noch immer nicht aufgestellt sind. Zu wenige Verwahrstellen, dazu noch an den falschen Standorten, weil nur nach dem Weg des geringsten Widerstandes entschieden wurde. „Wir machen eine in Grünstadt, da haben wir ein passendes Gelände und keine Nachbarn“. Hier gibt es weit und breit kein Schwarzwild. Wer hier Sauen, Aufbruch oder Zerwirkreste anliefern will, muss durch den ganzen Landkreis fahren. Praxisgerecht wären Verwahrstellen dort, wo die Sauen auch anfallen. Zu wenige Trichinenproben-Untersuchungsstellen, auch hier sind teils beträchtliche Wege zurückzulegen. Zu wenige Untersuchungstage pro Woche, diese finden an den Untersuchungsstellen auch noch an denselben Wochentagen  statt und nicht versetzt. Dazu keine Möglichkeit, außerhalb der Öffnungszeiten der Untersuchungsstellen seine Proben loszuwerden.

Fast könnte man meinen, die Politik hat uns Jägern die Rolle des Sündenbockes im ASP-Fall zugedacht – und das stillschweigend hinzunehmen, ist keine Lösung. Wir müssen auf die Missstände wieder und wieder hinweisen, bis sie behoben sind. Nichts tun und sich nicht wehren ist keine Lösung. Im Gegenteil, wir müssen zeigen, dass wir bereit sind, Verantwortung für die uns anvertrauten Reviere zu übernehmen und ihr auch gerecht zu werden – aber das können wir nur, wenn die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass das überhaupt möglich ist. Hier ist der Jäger vor Ort ebenso gefordert wie die jagdlichen Kreis- und Landesverbände – und natürlich die Landwirte.

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